Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist im Gesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz, vorgeschrieben, jedoch verlangt der Gesetzgeber keine berufliche Qualifikation.

Der Verwalter ist für die Wohnungseigentümer erst mal nur ein notwendiges Übel.

Bei der Auswahl des Verwalters steht vielfach seine monatliche Gebühr im Vordergrund. Nach Qualifikationen, Leistungsumfang und Referenzen wird kaum gefragt.

Erst wenn Wohnungseigentümer für Zahlungsausfälle ihrer Miteigentümer aufkommen müssen oder wenn bei zu niedrigen Instandhaltungsrücklagen plötzlich hohe Sonderumlagen für die Instandhaltung der Wohngebäude anfallen, müssen Sie feststellen, dass Sie vielleicht über Jahre falsch beraten wurden.

Das Immobilienbüro Willing, Bad Bevensen verfügt über langjährige Erfahrung. Die Beratung durch das Immobilienbüro Willing, Bad Bevensen beschränkt sich nicht nur auf die verwaltungsmäßige Tätigkeit für Ihr Objekt, sondern auch durch techn. Beratung. Herr Burghardt Willing ist auf Grund seiner beruflichen Ausbildung und Erfahrung in der Lage technische Arbeiten an dem Objekt selbstständig zu erarbeiten und zu überwachen. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass keine zusätzlichen Kosten für Architekten bzw. techn. Büros erforderlich werden.

Das Immobilienbüro Willing, Bad Bevensen ist natürlich gern bereit, zusätzlich zu diesen Vorabinformationen, Fragen der Gemeinschaft mit dem Verwaltungsbeirat oder auf einer Eigentümerversammlung zu beantworten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Zur Kontaktseite