Hierunter sind alle Verwaltungen von Immobilien zu verstehen die nicht dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegen.

Dieses sind insbesondere:

* Mietshäuser
* Einfamilienhäuser
* Gewerbeobjekte

Da hier der Gesetzgeber den Umfang der Verwaltung nicht vorschreibt, können Sie wählen, ob für Sie eine Komplettverwaltung oder Teilverwaltung in Frage kommt.

Wir bieten Ihnen mehrere Bausteine an, damit die Verwaltung Ihrer Immobilie genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden kann.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Zur Kontaktseite