Energiebedarfsausweis:
Als zentrales Dokument wird die Vorlage eines Energiebedarfsausweises beim Neubau gefordert. Er enthält in verständlicher Form alle wichtigen energetischen Kenngrößen des Gebäudes und der Wärmetechnik.
Wärmebedarfsausweis:
Für neu zu errichtende Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen ist ein Wärmebedarfsausweis vorgeschrieben; in ihm werden die Transmissionswärmeverluste ausgewiesen.
Energieverbrauchskennwert:
Wird keiner der vorgenannten Ausweise benötigt, so empfiehlt die EnEV die Ermittlung des witterungsbereinigten Energieverbrauchskennwertes. Diese Energiekennzahl beschreibt die energetische Güte eines Gebäudes und ist somit ein Bestandteil der Wertermittlung - als Argument nützlich sowohl gegenüber Mietern als auch Investoren.
Wärmedurchgangskoeffizienten:
Werden einzelne Bauteile erneuert oder ausgetauscht, schränkt die EnEV die Wärmedurchgangskoeffizienten ein. Zur Auswahl und Dimensionierung der Baustoffe ist die Berechnung dieses Kennwertes unerlässlich.
Transmissionswärmeverlust:
Wird bei Bestandssanierung kein Einzelbauteilnachweis geführt oder handelt es sich um einen Neubau mit geringem Volumen, kann der EnEV auch entsprochen werden, wenn der Transmissionswärmeverlust 140% der Neubauvorgabe nicht übersteigt.
Jahresheizwärme- und Leistungsbedarf:
Beide Werte werden im Monatsbilanzverfahren ermittelt; der Heizwärmebedarf wird u.a. bei wirtschaftlichen Vergleichsberechnungen benötigt, der Leistungsbedarf zur korrekten Dimensionierung eines Wärmeerzeugers.
Nutzenergie:
Als Nutzenergie bezeichnet man (vereinfacht ausgedrückt) die Energiemenge, die zur Beheizung eines Gebäudes sowie zur Bereitstellung des Warmwassers benötig wird, ohne Berücksichtigung von Energieverlusten der jeweiligen Anlagentechnik.
Transmission:
Als Transmissionswärmeverluste bezeichnet man die Wärmeverluste, die durch Wärmeleitung (Transmission) der wärmeübertragenden Gebäudehülle entstehen. Die Größe dieser Verluste ist direkt abhängig von der Dämmwirkung der Bauteile und wird durch den U-Wert angegeben.
Lüftung:
Lüftungswärmeverluste entstehen durch das Öffnen von Fenstern und Türen, aber auch durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle. Diese Gebäudeundichtigkeiten können bei Altbauten insbesondere bei sehr undichten Fenstern, Außentüren und unsachgemäß ausgebauten Dachräumen zu erheblichen Wärmeverlusten sowie zu bauphysikalischen Schäden führen.
Trinkwassererwärmung:
Der Trinkwasserwärmebedarf wird aufgrund der Nutzung (Anzahl der Personen, Temperatur, Anzahl der Zapfstellen u.ä.) ermittelt.
Anlagenverluste:
Die Anlagenverluste umfassen die Verluste der Anlagentechnik. Diese treten auf bei Erzeugung (Abgasverlust, Bereitschaftsverluste bzw. Stillstandverluste), ggf. Speicherung (Wärmeabgabe durch unzureichende Speicherisolierung), Verteilung (Leitungsverluste durch unzureichend isolierte Leitungen) und Abgabe an Heizkörper (Verluste durch mangelnde Regelung).
Solare Wärmegewinne:
Das durch die Fenster eines Gebäudes (insbesondere mit Südausrichtung) einstrahlende Sonnenlicht, wird im Innenraum größtenteils in Wärmestrahlung umgewandelt. Heutige Wärmeschutzverglasung verstärkt diesen Effekt, indem sie die Wärmestrahlung teilweise zurück in den Raum reflektiert.
Interne Wärmegewinne:
Im Innern des Gebäudes entsteht durch Personen, elektrisches Licht, Elektrogeräte usw. Abwärme, die ebenfalls bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs in die Energiebilanz einbezogen wird.
Endenergie / Endenergieverbrauch:
Die Endenergie umfasst die Summe aus Nutzenergie und Anlagenverlusten. Der Endenergieverbrauch ist somit die vom Eigentümer einzukaufenden Energie an Öl. Gas oder anderen Energieträgern zur Erwärmung und Warmwasserbereitung (Heizkostenabrechnung).
Umwandlung:
Hiermit ist der Energietransport sowie die Energieumwandlung gemeint, d.h. Förderung, Transport, Erzeugung und Lagerung der Energieträger (Öl, Gas, Holz, Biobrennstoffe usw.)
Primärenergie:
Die Primärenergie ist die Gesamtheit aus Endenergie, Umwandlung und Anlagenverlusten.
Energiekennzahl:
Ähnlich wie der Benzinverbrauch in Litern pro 100 km Fahrleistung für PKW angegeben wird, kann bei Gebäuden der jährliche Brennstoffverbrauch (= Endenergie) im Verhältnis zur beheizten Wohn- oder Nutzfläche gesetzt werden.
Energiekennzahlen dienen vorrangig dem Vergleich mit anderen Gebäuden gleicher Art und Nutzung. Zu beachten ist: Bei Kennzahlvergleichen (und auch bei der Erstellung eines Energiepasses) wird der Jahresenergiebedarf unter einheitlichen Randbedingungen ermittelt. Ein direkter Vergleich mit Gebäuden aus anderen Klimazonen oder mit abweichender Nutzung wäre irreführend.